Rechtsprechung
   VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11840
VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21 (https://dejure.org/2021,11840)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.05.2021 - 1 K 1396/21 (https://dejure.org/2021,11840)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 1 K 1396/21 (https://dejure.org/2021,11840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 10 IfSG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 11 Abs 3 CoronaVV BW, § 28 Abs 1 S 2 IfSG
    Untersagung einer Versammlung während der Corona-Pandemie (Baden-Württemberg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IfSG § 28 ; IfSG § 28a; VersG § 15
    Querdenker; Corona; COVID-19; Demonstration; Pandemie; Epidemische Lage von nationaler Tragweite; Infektionsgefahr; Großveranstaltung; Versammlung; Tröpfchen; Aerosol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Demonstration gegen Corona-Maßnahmen darf nicht stattfinden - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Für das Versammlungsverbot als intensivsten Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG bedeutet dies angesichts der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen, dass es nur in Betracht kommt, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und der Grundrechtseingriff insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dabei liegt, nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei der Behörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 10).

    Gerade bei Versammlungen, bei denen regelmäßig ein dynamisches Geschehen sowie Gedränge bei An- und Abreise herrscht, lautstark Meinungen bekundet werden und viel gesprochen wird, kann es bei Unterschreitung des Mindestabstandes durchaus zu Übertragungssituationen - sei es durch Aerosole oder Tröpfchen - kommen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 15, vgl. zum Übertragungsrisiko mittels sog. "Tröpfcheninfektion" bei Großveranstaltungen im Freien auch Sächs. OVG, Beschluss vom 24.04.2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1305/21 -, BA S. 4, f.).

  • OVG Sachsen, 24.04.2021 - 6 B 204/21

    Versammlung; Verbot; Tröpfcheninfektion; Aerosolinfektion; PCR-Test; Corona;

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Gerade bei Versammlungen, bei denen regelmäßig ein dynamisches Geschehen sowie Gedränge bei An- und Abreise herrscht, lautstark Meinungen bekundet werden und viel gesprochen wird, kann es bei Unterschreitung des Mindestabstandes durchaus zu Übertragungssituationen - sei es durch Aerosole oder Tröpfchen - kommen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 15, vgl. zum Übertragungsrisiko mittels sog. "Tröpfcheninfektion" bei Großveranstaltungen im Freien auch Sächs. OVG, Beschluss vom 24.04.2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1305/21 -, BA S. 4, f.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Letzteres beruht auf dem Gedanken, dass bei Menschenansammlungen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden können (vgl. BR-Drs. 566/99, S. 169 f; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Bei dem Virus SARS- CoV-2, das sich im Wege einer Pandemie weltweit verbreitet hat, handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 IfSG (s. im Einzelnen Robert Koch-Institut (RKI), Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 19.04.2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=F6CDB 4A78B851B2DADD5830DA09FB4E3.internet071?nn=2386228; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.10.2020 - 1 S 3156/20 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen - auch wenn diese nicht vom Anmelder der in Rede stehenden Versammlung veranstaltet worden waren (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 -, juris Ls. 2 und Rn. 11) - als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Das gemäß § 4 IfSG u.a. zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen und dahingehender Analysen und Forschungen berufene Robert-Koch-Institut (RKI, vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 S 1314/20 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2020 - 1 S 1651/20 -, juris Rn. 10 ff) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit weiterhin insgesamt als "sehr hoch" ein (RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 21.04.2021; abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=4561D2BFF4E718C686D2A6557BD6E503.internet071?nn=2386228).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20

    Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Das gemäß § 4 IfSG u.a. zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen und dahingehender Analysen und Forschungen berufene Robert-Koch-Institut (RKI, vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 S 1314/20 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2020 - 1 S 1651/20 -, juris Rn. 10 ff) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit weiterhin insgesamt als "sehr hoch" ein (RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 21.04.2021; abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=4561D2BFF4E718C686D2A6557BD6E503.internet071?nn=2386228).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2020 - 1 S 1586/20

    Verbot einer Versammlung wegen einer potentiell konfliktträchtigen

    Auszug aus VG Freiburg, 05.05.2021 - 1 K 1396/21
    Diese Vorschriften stellen aufgrund ihres klaren Wortlauts und unter Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers, der ausdrücklich auch das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG beschränken wollte (vgl. Art. 7 des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite; vgl. BT-Drucks. 19/23944, S. 33), eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für das Verbot einer Versammlung dar und werden nicht etwa durch § 15 Abs. 1 VersG verdrängt (so auch Bayer. VGH, Beschluss vom 21.02.2021 - 10 CS 21.526 -, juris Rn. 14, 15; offengelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2020 - 1 S 1586/20 -, juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 1 K 5020/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Untersagung von Veranstaltungen

  • VGH Bayern, 21.02.2021 - 10 CS 21.526

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung eines

  • VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22

    Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein

    Einer weitergehendenden Klärung des Verhältnisses zwischen versammlungsrechtlichen und infektionsschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass eines Versammlungsverbots bedurfte es danach hier nicht (vgl. zur Abgrenzung auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2020 - 1 S 1586/20 -, juris, Rn. 8; VG Freiburg, Beschluss vom 05.05.2021 - 1 K 1396/21 -, juris Rn. 9; VG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2020 - 1 K 5020/20 -, juris, Rn. 17; Kießling, in: dieselbe, IfSG, 2. Auflage 2021, § 28a, Rn. 105 ff.; Wittmann, in: Ridder/Breitbach/Deiseroth, Versammlungsrecht des Bundes und der Länder, 2. Auflage 2020, § 15, Rn. 54 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht